Gebäuderückbau als Instrument der Raumplanung

Der Landschaftswandel in der Schweiz schreitet in schnellem Tempo voran. Der Lebensraum wird knapper und die Notwendigkeit der Schonung von Natur und Landschaft führen zu Interessenkonflikten mit den intensiven Nutzungsansprüchen. Haushälterische Bodennutzung gilt als primärer Grundsatz im Bundesgesetz über die Raumplanung, was den Gebäuderückbau zu einem relevanten Aspekt im Bereich Raumplanung macht. Angesichts der anhaltenden und raschen Ausdehnung muss der Flächenverbrauch eingeschränkt werden. Eine Konzentration der Bauten gewährleistet eine haushälterische Bodennutzung.

Unter dem Begriff Raumplanung versteht sich das gezielte Einwirken auf die räumliche Entwicklung der Gesellschaft, Wirtschaft und der natürlichen gebauten und sozialen Umwelt. Die Grundsatzgesetzgebung in der Raumplanung unterliegt dem Bund welcher die Erarbeitung und Umsetzung im Wesentlichen an die Kantone delegiert, die wiederum einen Teil der Aufgaben an die Gemeinden weiterdelegieren. Die meisten Schweizer Kantone kennen eine hochentwickelte Gemeindeautonomie. Einzelne Kantone arbeiten bereits daran, bei nicht mehr bestimmungsgemässer Nutzung von Bauten eine Rückbaupflicht bestehender Bauten für die Erteilung einer Baubewilligung einzuführen, um damit die bauliche Gesamtbelastung des Nichtsiedlungsgebietes zu mildern. Der Schweizer Heimatschutz schlägt einen Landschaftsfonds vor, aus welchem der Rückbau von Bauten und Anlagen, die nicht schützenswert sind und deren Rückbau dem Eigentümer nicht zugemutet werden kann, finanziert wird. Dieser soll durch die Erhebung von Abgaben bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen, abgestuft nach Grösse und Nutzung, finanziert werden.

Gebäuderückbau als Instrument der Raumplanung ist der Schlüssel zu einer haushälterischen Bodennutzung. Die Schweizerische Kulturlandschaft ist in ihrer Vielfalt einmalig. Eine intakte Landschaft und stimmige Ortsbilder sind nicht zuletzt auch für den Tourismus eine wesentliche Ressource.